Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Energieberatungs- und Sanierungsleistungen, die zwischen der periwinkle-blossom GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Energieberatung umfasst eine Bestandsaufnahme vor Ort, die Analyse des energetischen Zustands und die Erstellung eines Beratungsberichts mit Handlungsempfehlungen. Der Bericht stellt keine Bauplanung dar und ersetzt nicht die detaillierte Planung durch einen Architekten oder Fachingenieur.
Der genaue Umfang der Sanierungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen während der Durchführung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Die Beratung zu Fördermöglichkeiten erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Förderrichtlinien. Eine Gewähr für die Bewilligung von Fördermitteln kann nicht übernommen werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Leistungen mit einer Vertragslaufzeit von mehr als vier Monaten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich und unter genauer Angabe von Mängeln die Abnahme verweigert.
Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuerbringung der Leistung berechtigt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Berechnungen und sonstigen Dokumente bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Juli 2026